Rechtsgrundlagen Katastrophenschutz Berlin

Eine Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen und Dienstvorschriften zum Umgang mit außergewöhnlichen Schadensereignissen und Katastrophen in Berlin.

katastrophenschutz berlin

Folgende Lagebilder sind denkbar:

Flugunfall
Massenveranstaltungen
Gefahrgut-Transporte
Störung/Ausfall lebenswichtiger Versorgung
Schadstoffausbreitung
Anschläge/Explosionen
Störung/Ausfall von Verkehrseinrichtungen
Strahlengefahren
Biologische Gefahren
Seuchengeschehen
Extreme Wetterlagen
sonstige Lagebilder

Je nach Umfang des Schadens wird von Schadensereignis oder Katastrophe gesprochen. Mehrere Schadensereignisse in zeitlicher Nähe können eine Katastrophe sein.

Gesetz über die Gefahrenabwehr bei Katastrophen (KatSG)
(Katastrophenschutzgesetz)

Verordnung über die Externen Notfallpläne nach dem Katastrophenschutzgesetz (ExtNotfallPlanVO KatSG)
(ExNotfallplan VO)

Allgemeines Gesetz zum Schutz der Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG)
(ASOG)

Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord)
(ZustKat Ord)

Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen bei Notlagen (FwG)
(Feuerwehrgesetz)

Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (RDG)
(Rettungsdienstgesetz)

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) laden »
(ZSKG)

Verordnung über den Katastrophenschutzdienst (KatSD-VO)

(KatSD-VO)

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)


Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC – Einsatz“

(Liste ist nicht vollständig!)

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